Impfen ist besser als
heilen
Viele Pferdehalter unterschätzen
heute noch die Gefahren, die von Virusinfektionen wie Influenza oder Herpes
hervorgerufen werden könne. Dabei gibt es einen ausreichenden Schutz.
Impfen heißt, dem Organismus einen Stoff zu verabreichen, der die Bildung
des genau gegen dieses Antigen gerichteten Abwehrstoffes verlasst. Das ist die
aktive Schutzimpfung. Dem gegenüber steht die passive Immunisierung. In
diesem Fall erhält das Lebewesen direkt die gewonnenen Antikörper.
Dieser schnelle Schutz ist nur kurzfristig belastbar, da die Antikörper
als Eiweißbausteine im Verlaufe weniger Wochen im Organismus abgebaut
werden. Dagegen hat die aktive Schutzimpfung einen langfristig belastbaren
Immunschutz zur Folge. Er kann durch konsequente durchführte
Wiederholungen ein Leben lang aufrechterhalten werden.
Influenza
Die klassischen Erreger von Hustenerkrankungen sind die Pferdeinfluenzaviren.
Dahinter verbergen sich Viren mit unterschiedlicher Flexibilität
hinsichtlich der für die Impfstoffe so wichtigen antigenen Struktur.
Für die belastbare Immunität des Pferdes ist ein permanenter
Impfzyklus erforderlich. Dieser beginnt mit der Durchführung der
Grundimmunisierung im fünften Lebensmonat des Fohlens.
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von sechs bis acht
Wochen, gefolgt von einer dritten, ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung.
Wichtig ist, die Fohlen nicht zu früh zu impfen, da zum einen
mütterliche Antikörper aus dem Kolostrum von geimpften oder von
Influenza-infizierten Stuten über sechsten Monat hinaus im Fohlen
durchhalten und den Impferfolg gefährden können. Zum anderen
reagieren Fohlen jenseits des 6. Lebensmonats auf Impfungen mit inaktivierten
Antigenen mit einer besseren Antikörperbildung als jüngere Fohlen.
Dringend sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von sechs Monaten zu empfehlen.
Desgleichen ist es unerlässlich, alle Pferde eines Bestandes zu
impfen.
Herpesviren
Neben den Influenzaviren spielt Herpes eine große Rolle. Die meisten
Herpesviren bleiben nach der ersten Infektion im infizierten Tier erhalten. Das
Pferd, das einmal infiziert ist, bleibt dies über längere
Zeiträume, vielleicht sogar ein Leben lang. Unter Stress werden diese
Viren ausgeschieden und können dabei sowohl das betroffene Tier als auch
weitere Pferde, die vom virusausscheidenden Tier angesteckt werden, erkranken
lassen. Zum sinnvollen Schutz vor Atemsinfektionen gehört neben der
Immunisierung mit Pferdeinfluenzaimpfstoffen auch die Equinen Herpesviren der
Typen EHV 1 und EHV 4. Aus diesem Grunde wurden Kombinationsimpfstoofe
entwickelt, in denen neben den Influenzaviren auch diese Herpesviren enthalten
sind. Darüber hinaus gibt es Einzelimpfstoffe, in denen nur die
Pferdeherpesviren in inaktivierter Form vorliegen. Beide Impfstoffarten
können für die Anwendung in der Praxis empfohlen werden. Mit
derartigen Impfstoffen sollten Fohlen ebenfalls im Alter des 5. Lebensmonat g
rundimmunisiert werden, wobei die 2.Impfung im Abstand von sechs bis acht
Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt wird. Sechs Monate nach der 2.
Impfung erfolgt die 3. Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung.
Wiederholungsimpfungen werden in sechsmonatigem Intervall durchgeführt.
Somit besteht der gleiche Impfrhythmus wie bei Einsatz von
Influenzaimpfstoffen. Wie bei der Impfung gegen die Pferdeinfluenza sind auch
hier alle Pferde eines Bestandes unter permanentem Impfschutz zu halten. Erst
dadurch ist der Schutz vor klinisch manifester Neuinfektion sowie den
klinischen Folgen der Reaktivierung der latenten Infektion zu erwarten.
Tetanus
Der Erreger des Wundstarrkrampfes lebt immer in der Umgebung des Pferdes und
ist infektionstüchtigem Zustand ständig präsent.. Jedes Pferd
sollte aufgrund der permanenten Infektionsgefahr gegen Tetanus geimpft sein.
Diese Schutzimpfung ist die einzige vorbeugende Maßnahme, um das Pferd
vor dem häufig tödlich verlaufenden Wundstarrkrampf zu schützen.
Dafür stehen Tetanustoxoidimpfstoffe als Monoimpfstoffe sowie
Kombiimpfstoffe zur Verfügung. Das Fohlen aus einer
ordnungsgemäß gegen Tetanus geimpften Mutterstute erhält
über deren Kolostrum Antikörper, die etwas bis zum 6. Lebensmonat
durchhalten und einen Immunschutz verleihen. Werden Fohlen im 6. Monat
grundimmunisiert, sind sie für ein Jahr geschützt. Das Intervall
zwischen den beiden Impfungen der Grundimmunisierung bei Fohlen sollte dann
etwa zehn Wochen betragen. Die erste Wiederholungsimpfung erfolgt ein Jahr nach
dieser Grundimmunisierung, weitere Schutzimpfungen erfolgen in
zweijährigem Intervall.
Tollwut
Die Tollwuterkrankung beim Pferd ist ein individuelles Ereignis, da nur das vom
infizierten Fleischfresser gebissene Pferd erkrankt, die Infektion per Kontakt
jedoch nicht auf weitere Pferde überträgt. Pferde in Weidehaltung
speziell bei Offenhaltung, sollten gegen Tollwut geimpft werden. Fohlen
können ab dem abgeschlossenen 4. Lebensmonat zu jedem Zeitpunkt in ein
Immunisierungsprogramm einbezogen werden. Zur Erzielung eines belastbaren
Impfschutzes für die Dauer eines Jahres genügt eine einzige Impfung
pro Jahr. Es empfiehlt sich, Pferde drei bis vier Wochen vor Weidesaison impfen
zu lassen, damit sie schon geschützt auf die Weide kommen.
Autor: Anton Baumann März 2003
|